Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse der „OM companywork UG (haftungsbeschränkt)“, im Weiteren Arbeitsvermittler genannt.
Die Tätigkeit des Arbeitsvermittlers liegt in erster Linie in der Vermittlung von Arbeitsuchenden, unabhängig von deren Heimatländern, zu Arbeitskräfte suchenden Arbeitgebern.
Seitens des Arbeitsvermittlers wird ein Vertragsverhältnis gegenüber einem Auftraggeber durch eine erfolgreiche Vermittlung erfüllt. Der Arbeitsvermittler übernimmt weder eine Garantie, noch Gewährleistung oder gar Haftung für das Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen dieser Vereinbarung. Auch nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Dies gilt sowohl für die Arbeitsuchenden, als auch für die Arbeitgeber.
Der Arbeitsvermittler übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die vermittelte Arbeitskraft und damit im Zusammenhang stehende Qualitäten und/oder Güte der Arbeitsleistung. Dies gilt insbesondere für mangelhafte Arbeitsleistung, eventuellen Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus anderen Gründen.
Es übernimmt der Arbeitsvermittler keinerlei Garantien für Lohn - und Gehaltszahlungen oder sonstige vertragliche Inhalte, die der Arbeitssuchende mit dem zukünftigen Arbeitgeber trifft.
Eine Überprüfung der von den Bewerbern gemachten Angaben obliegt allein den Arbeitgebern. Unvollständige oder unwahre Angaben seitens der Arbeitskräfte, sowie seitens der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitsvermittler, schließen eine Haftung des Arbeitsvermittlers aus.
Vereinbarungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vereinbarungen zum Datenschutz abweichen, bedürfen der Schriftform.

2. Besondere Geschäftsbedingungen für Vermittlungstätigkeit
Alle Bewerbungsunterlagen, die dem Arbeitgeber vom Arbeitsvermittler zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des Arbeitsvermittlers. Diese Unterlagen und die darin enthaltenen Angaben sind streng vertraulich und müssen bei einem nicht zustande gekommenen Arbeitsverhältnis unverzüglich an den Arbeitsvermittler zurückgegeben werden. Eine Weitergabe an Dritte sowie eine Vervielfältigung ist unzulässig.
Der Arbeitsvermittler wird die Kenntnisse des Arbeitsuchenden abfragen , und die mit der Vermittlung verbundene Berufsberatung durchführen.
Im Internet online ausgefüllte und an den Arbeitsvermittler gesandte Formulare für Bewerber und Arbeitgeber werden erst dann Bestandteil eines Vermittlungsvertrages, wenn beide Seiten diesen unterzeichnet haben.

3. Arbeitgebervereinbarungen
Falls keine Honorarvereinbarung getroffen ist, ist die Dienstleistung des Arbeitsvermittlers für Firmen kostenfrei.
Der potentielle Arbeitgeber verpflichtet sich, Auskunft über den aktuellen Stand der Vermittlung zu geben.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Arbeitslosen, auf einem Formular für das Arbeitsamt den Vertragsabschluss zu bestätigen inklusive der Dauer der Beschäftigung.

4. Onlinebewerbungen
Onlinebewerbungen bedeuten keinen Vertragsabschluss. Onlinedatensätze (Bewerbungen) bei denen es nicht zum Vermittlungsauftrag kommt werden nach der Kontaktaufnahme bzw. spätestens nach einem Zeitraum von 3 Monaten gelöscht.

5. Vereinbarungen zum Datenschutz
Personenbezogene Daten werden elektronisch gespeichert, sofern sie für die Auftragsabwicklung erforderlich sind . Mit jedem Arbeitsuchenden der durch den Arbeitsvermittler unter Vertrag genommen wird, wird eine separate Datenschutzerklärung unterzeichnet.
Daten werden ausschließlich nur zu Vermittlungs- bzw. vermittlungsrelevanten Zwecken an dritte weitergegeben. (Dies kann auch den Datenabgleich mit der Agentur für Arbeit bzw. bestimmten Maßnahmeträgern zur Folge haben). 
Alle dem Arbeitsvermittler zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Arbeitsvermittlung genutzt und auf Antrag wieder vollständig gelöscht.
Bewerbungsunterlagen die dem Arbeitsvermittler zur Verfügung gestellt wurden, werden dem Bewerber nur auf ausdrücklichem Wünsch wieder übergeben. Für die Abholung bzw. die Versandkosten ist der Bewerber selbst zuständig.

6. Schlussbestimmungen
Ein Auftrag kann jederzeit von beiden Partnern unter Berücksichtigung von Zahlungsverpflichtungen und von Haftungsfragen gekündigt werden. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teile der übrigen Bedingungen. Es gelten ausschließlich die Geschäfts- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich der Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt.

Stand: 01.03.2016

 

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